Hans Rassmanns wurde am 8. März 1916 als Sohn von Gerhard Rassmanns und Franziska Rassmanns geb. Schulta in Kiel geboren. Später zog die Familie nach Mönchengladbach, wo er als Schlosser und Graveur tätig war.1 Über seine Kindheit ist wenig bekannt.
Seit 1928 hatte er Kontakt zu den „Bibelforschern“, die im Jahr 1931 den Namen Zeugen Jehovas annahmen. Spätestens ab 1933 begann er sich aktiv für seinen Glauben einzusetzen. Im Rahmen seiner Missionstätigkeit sprach er am 16. Dezember 1934 in der Wohnung eines NSDAP-Mitglieds in Rheydt vor und versuchte, eine Lutherbibel zu verkaufen. In der Annahme, sein Gesprächspartner sei an der biblischen Botschaft interessiert, bot er ihm auch an, im Ausland hergestellte Broschüren der Zeugen Jehovas zu beschaffen. Der Wohnungsinhaber brachte ihn daraufhin mit einem weiteren Parteimitglied zur nächsten Polizeidienststelle. Aus Sicht der Polizei handelte es sich jedoch lediglich um ein Gewerbevergehen, sodass sie nichts Weiteres unternahm.2
Schließlich erstatteten NSDAP-Mitglieder am 4. März 1935 Anzeige, worauf die Polizei Hans Rassmanns an seinem 20. Geburtstag festnahm und seine Wohnung durchsuchte. Seine Freilassung erfolgte erst, nachdem er die folgende Erklärung unterschrieben hatte: „Ich verpflichte mich hierdurch, mich in Zukunft jeder staatsfeindlichen Betätigung, insbesondere jeder Teilnahme an hoch- oder landesverräterischen Umtrieben zu enthalten. Ferner erkläre ich, daß Ansprüche auf Grund der gegen mich getroffenen polizeilichen Maßnahmen von mir nicht erhoben werden.“3 Damals wurde Zeugen Jehovas noch nicht die spätere Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, durch die sie ihren Glauben verleugnen sollten, sondern Erklärungen allgemeiner Art, wie sie auch Kommunisten oder Sozialdemokraten vorgelegt wurden, die aufgrund der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes“ in sogenannte Schutzhaft genommen wurden und dann freigelassen werden sollten. Darüber hinaus wurde Rassmanns Reisepass beschlagnahmt.